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Not-Telefon:

030 896 00 896

Montag bis Freitag
von 18:00 bis 7:30 Uhr,
ganztägig an Wochenenden
und an gesetzlichen Feiertagen

Mitgliedschaft bei der Scholle

Mitglied werden

Um eine unserer Wohnungen beziehen und somit alle Vorteile des genossenschaftlichen Wohnens genießen zu können, müssen Sie Mitglied der Märkischen Scholle werden.

Eine Mitgliedschaft der Märkischen Scholle erreichen Sie derzeit nur, wenn ein gültiger Dauernutzungsvertrag abgeschlossen wird.

  1. Der erste Schritt zur neuen Wohnung: Füllen Sie bitte den Bewerberbogen möglichst vollständig aus.
  2. Nach Prüfung erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung über die Aufnahme in die Bewerberdatenbank.
  3. Sobald wir Sie mit der passenden Wohnung versorgen können, erwerben Sie Genossenschaftsanteile.
  4. Ein solcher Genossenschaftsanteil kostet 210,- €.
  5. Für eine 1-Zimmer-Wohnung sind gemäß unserer Satzung 2 und für größere Wohnungen 4 Geschäftsanteile zu erwerben.
  6. Die Überlassung einer Wohnung in einem Neubau ab dem Baujahr 2012 erfordert die Zeichnung von 10 Pflichtanteilen für Wohnungen bis zu 3 Zimmern. Für jedes weitere Zimmer sind 2 weitere Anteile zu zeichnen.
  7. Für jedes neue Mitglied wird zudem ein Eintrittsgeld in Höhe von 50,- € fällig.
Vorteile

Lebenslanges Wohnrecht:

Sicher wie Eigentum und flexibel wie Miete! Keine Vermieterwillkür und keine Eigenbedarfskündigungen.

Soziale Verantwortung:

Faire Nutzungsgebühren (Mieten). Gewinne werden nicht abgeschöpft, sondern wieder in Wohnungen und Häuser investiert.

Aktive Mitsprache:

Mitglieder können sich in ihrer Genossenschaft engagieren sowie die Entwicklung begleiten und mitbestimmen.

Service:

Von Gemeinschaftsräumen über Freizeitangebote und Gästewohnungen bis zur persönlichen Betreuung bei sozialen Fragen – all diesen Service bietet die Genossenschaft.

Kündigung der Mitgliedschaft

Eine Wohnungskündigung ist nicht gleichbedeutend mit dem Ende der Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft. Die Kündigung der Mitgliedschaft kann laut Satzung jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres (zum 30.09.) erfolgen.