Was sind eigentlich Wohnungsgenossenschaften?
Wir finden: Wer bei der Märkischen Scholle Mitglied werden möchte, sollte wissen, was hinter dem Begriff "Wohnungsgenossenschaft" steht.
Unser Tipp: Das Berliner Genossenschaftsforum Berlin e. V. hat die lesenswerte Broschüre "Genossenschaften - einfach eine gute Idee" herausgegeben. Mit einfachen Worte erklären die Autorinnen und Autoren, was Wohnungsgenossenschaften sind, wie sie funktionieren und worin ihre Vorteile liegen.
Hier können Sie die Broschüre am Bildschirm lesen - als barrierefreie PDF-Version, die auf Handys und Tablets verwendbar ist.
Übrigens: Das Genossenschaftsforum Berlin e. V. hat die wesentlichen Inhalte der Broschüre in einen kleinen Film umgemünzt. Klicken Sie doch mal rein (externer Link): https://youtu.be/XLUgtP7oeoU
Bitte beachten!
Systemumstellung!
Wir strukturieren in Kürze unser Bewerbungssystem um. Aus diesem Grund nehmen wir ab dem
1. März 2026
vorübergehend KEINE Wohnungsbewerbungen mehr an!
Der Bewerberstopp endet voraussichtlich im Laufe des Monats April 2026. Halten Sie sich bitte über alle aktuellen Entwicklungen auf unserer Website auf dem Laufenden.
Ihr Team der Märkischen Scholle
Wohnungsunternehmen eG
BIS AUF WEITERES WERDEN AUFGRUND EINER SYSTEMUMSTELLUNG KEINE BEWERBUNGEN ENTGEGENGENOMMEN.
(Um eine unserer Wohnungen beziehen und somit alle Vorteile des genossenschaftlichen Wohnens genießen zu können, müssen Sie Mitglied der Märkischen Scholle werden.
Eine Mitgliedschaft der Märkischen Scholle erreichen Sie derzeit nur, wenn ein gültiger Dauernutzungsvertrag abgeschlossen wird.
- Der erste Schritt zur neuen Wohnung: Füllen Sie bitte den Bewerberbogen möglichst vollständig aus und senden diesen entweder an bewerbung@maerkische-scholle.de oder per Post an: Märkische Scholle Wohnungsunternehmen eG, Paderborner Straße 3, 10709 Berlin
- Nach Prüfung erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung über die Aufnahme in die Bewerberdatenbank.
- Sobald wir Sie mit der passenden Wohnung versorgen können, erwerben Sie Genossenschaftsanteile.
- Ein solcher Genossenschaftsanteil kostet 210,- €.
- Für eine 1-Zimmer-Wohnung sind gemäß unserer Satzung 2 und für größere Wohnungen 4 Geschäftsanteile zu erwerben.
- Die Überlassung einer Wohnung in einem Neubau ab dem Baujahr 2012 erfordert die Zeichnung von 10 Pflichtanteilen für Wohnungen bis zu 3 Zimmern. Für jedes weitere Zimmer sind 2 weitere Anteile zu zeichnen.
- Für jedes neue Mitglied wird zudem ein Eintrittsgeld in Höhe von 50,- € fällig.)
Lebenslanges Wohnrecht:
Sicher wie Eigentum und flexibel wie Miete! Keine Vermieterwillkür und keine Eigenbedarfskündigungen.
Soziale Verantwortung:
Faire Nutzungsgebühren (Mieten). Gewinne werden nicht abgeschöpft, sondern wieder in Wohnungen und Häuser investiert.
Aktive Mitsprache:
Mitglieder können sich in ihrer Genossenschaft engagieren sowie die Entwicklung begleiten und mitbestimmen.
Service:
Von Gemeinschaftsräumen über Freizeitangebote und Gästewohnungen bis zur persönlichen Betreuung bei sozialen Fragen – all diesen Service bietet die Genossenschaft.
Eine Wohnungskündigung ist nicht gleichbedeutend mit dem Ende der Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft. Die Kündigung der Mitgliedschaft kann laut Satzung jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres (zum 30.09.) erfolgen.

